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Betontrenntechnik

TRGS 521

Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 521 beschreibt den Umgang mit Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Asbestzementprodukten. Sie enthält konkrete Schutzmaßnahmen für Beschäftigte. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken durch Faserstaub zu minimieren.

Zuletzt aktualisiert am 28.08.2025 von Oliver.

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