Vibrationsschutz nach EU-Richtlinie
Die EU-Richtlinie 2002/44/EG schreibt Grenzwerte für Hand-Arm- und Ganzkörper-Vibrationen vor. Im Betonbau sind besonders handgeführte Bohr- und Schleifgeräte betroffen. Arbeitgeber müssen Gefährdungen bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen.
Zuletzt aktualisiert am 28.08.2025 von Oliver.
